Über uns

Im Jahr 2004 hob die Bundesregierung die Meisterpflicht für 53 Handwerksberufe auf, um Betriebsgründungen zu fördern. 

Das bedeutete, dass Angehörige dieser Handwerksberufe einen Betrieb gründen konnten, ohne einen Meisterbrief zu haben. Seit Januar 2020 gilt für einige diese Handwerksberufe wieder die Meisterpflicht. 

Wir waren im Bereich Trockenbau, Fliesenreparaturen und der Raumausstattung rund um die Immobillie bis Januar 2020 für Sie da.

Im Laufe der Jahre bekamen wir über 160 Kundenrezessionen, hier ein kleiner Auszug:

Auf den nachfolgenden Seiten möchten Wir Sie animieren, anleiten und informieren

-Wie Sie Ihre Projekte in Eigenregie durchführen können.